CSS SicherheitsdienstAGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeine Dienstausführung

Die CSS Sicherheitsdienst GmbH ist gemäß § 34a Gewerbeordnung ein erlaubnispflichtiges Gewerbe und übt seine Sicherheitsdienstleistung als Objektschutz-, Veranstaltungsschutz oder Sonderdienst aus. Eine mündliche Vereinbarung, die anders lautet und nicht schriftlich getroffen wurde, ist unwirksam.

2. Weisungsrecht

Die Auswahl der Mitarbeiter und das Weisungsrecht liegen – ausgenommen bei Gefahr im Verzug – allein bei der CSS Sicherheitsdienst GmbH. Der Auftraggeber wird davon absehen, die Mitarbeiter von der CSS Sicherheitsdienst GmbH in den eigenen Betrieb einzugliedern oder ihnen Weisungen zu erteilen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung stellt der Auftraggeber die CSS Sicherheitsdienst GmbH von dadurch entstehenden Nachteilen frei.

3. Dienstanweisung

(I) Einzelheiten hinsichtlich der personellen Dienstleistung sind in einer Dienstanweisung festgelegt. Die Vertragspartner verpflichten sich, diese unverzüglich nach Abschluss des Vertrages als weiteren Vertragsbestandteil in schriftlicher Form und von beiden Vertragspartnern gegengezeichnet zu erstellen. Die CSS Sicherheitsdienst GmbH wird einen entsprechenden Entwurf fertigen und diesen dem Auftraggeber zur Mitwirkung und/oder Gegenzeichnung übersenden.

(II) Sollte der Auftraggeber seiner Verpflichtung zur unverzüglichen Gegenzeichnung oder zur Mitwirkung bei der Erstellung der Dienstanweisung vor Aufnahme der personellen Dienstleistung nicht nachkommen, so kann die CSS Sicherheitsdienst GmbH die Dienstleistung entsprechend ihrem Entwurf der Dienstanweisung oder mangels eines solchen in der Art und Weise erbringen, wie sie dies für sachdienlich hält.

(III) Aus Schäden, die hierdurch entstehen, kann der Auftraggeber keinerlei Rechte herleiten. Dies gilt auch, soweit sich im Zuge der Vertragsausführung die Leistungsinhalte derart verändern, dass eine Deckung durch die im Wach- und Sicherheitsgewerbe üblicherweise bestehende Betriebshaftpflichtversicherung nicht gegeben ist.

(IV) Für Schäden, die bis zum Zeitpunkt einer unterzeichneten Dienstanweisung entstehen, besteht die Vermutung der verschuldeten Schadensverursachung durch den Auftraggeber. Dem Auftraggeber wird das Recht zum Beweis des Gegenteils eingeräumt.

(V) Änderungen und Ergänzungen der Dienstanweisung bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

(VI) Soweit unvorhergesehene Gefahrensituationen es erfordern, kann in Einzelfällen von vorgesehenen Kontrollen, Rundgängen und sonstigen Dienstvorrichtungen Abstand genommen werden.

4. Bekleidung und Ausrüstung

(I) Die CSS Sicherheitsdienst GmbH stattet ihre Mitarbeiter für den Einsatz mit einheitlicher Dienstkleidung aus.

(II) Ausrüstungsgegenstände, wie Funkgeräte, Kraftfahrzeuge usw., werden bei Bedarf zur Verfügung gestellt.

5. Aufenthaltsräume

Der Auftraggeber verpflichtet sich, geeignete Räume für die Mitarbeiter der CSS Sicherheitsdienst GmbH kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass für die Benutzung der Räume sowie für die Begehung des Objekts alle gesetzlichen und behördlichen Auflagen eingehalten werden.

6. Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften

(I) Sollte Gegenstand des Auftrages die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten sein, ist der Auftraggeber verantwortlich im Sinne von Art. 28 DSGVO und hat die diesbezüglichen Prozesse gesetzeskonform zu gestalten.

(II) Die CSS Sicherheitsdienst GmbH ist berechtigt, Vertragsdaten des Auftraggebers nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen.

(V) Weitergehende Informationen zum Datenschutz finden Sie unter https://www.css-bremen.de/agb.

(VI) Die Tätigkeiten der Mitarbeiter der CSS Sicherheitsdienst GmbH unterliegen den für den jeweiligen Auftraggeber geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts. Die sich daraus ergebenden Pflichten für den Arbeitgeber obliegen vollumfänglich auch dem Auftraggeber, unbeschadet der Pflichten der CSS Sicherheitsdienst GmbH.

(VII) Die CSS Sicherheitsdienst GmbH sichert zu, die Bestimmungen der ILOKernarbeitsnormen und -Konventionen der Vereinten Nationen zur Verhinderung von Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Fronarbeit und/oder Schwarzarbeit in ihrer jeweils gültigen Fassung einzuhalten und ihre Lieferanten und Subunternehmer entsprechend zu verpflichten.

(VIII) Des Weiteren erklärt die CSS Sicherheitsdienst GmbH, sämtliche für sie einschlägigen umweltrechtlichen Vorschriften einzuhalten.

7. Haus- und Festnahmerecht

Der Auftraggeber überträgt die ihm zustehenden Haus- und Festnahmerechte während des Einsatzes auf die Mitarbeiter der CSS Sicherheitsdienst GmbH.

 

8. Schlüssel- und Notfallvorschriften

(I) Die für den Dienst erforderlichen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos unter Angabe der Schlüssel-Nr., der Schlüsselzahl, des Herstellers und der Bezeichnung (General- /Haupt-/Gruppen-/Einzelschlüssel) auf der Schlüsselquittung an den der CSS Sicherheitsdienst GmbH benannten und zur Schlüsselentgegennahme autorisierten Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen.

Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch das Dienstpersonal herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet die CSS Sicherheitsdienst GmbH im Rahmen der Ziffer 13. Der Auftraggeber gibt dem Auftragnehmer die Anschriften bekannt, die bei einer Gefährdung des Objektes auch nachts telefonisch benachrichtigt werden können. Anschriftenänderungen müssen der CSS Sicherheitsdienst GmbH umgehend mitgeteilt werden. In den Fällen, in denen die CSS Sicherheitsdienst GmbH über aufgeschaltete Alarmanlagen die Alarmverfolgung durchzuführen hat, ist vom Auftraggeber die Benachrichtigungsreihenfolge anzuordnen.

9. Ausführung durch andere Unternehmen

Die CSS Sicherheitsdienst GmbH ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Vertragspflichten anderer – gemäß § 34a GewO zugelassener – Unternehmen zu bedienen. Handelt es sich bei dem zwischen der CSS Sicherheitsdienst GmbH und dem Auftraggeber abgeschlossenen Rechtsgeschäft um eines höchstpersönlicher Art, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

10. Höhere Gewalt

Im Kriegs-, Terror- oder Streikfalle, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann die CSS Sicherheitsdienst GmbH den Dienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen.

11. Verzug

(I) Bei Zahlungsverzug ruhen die Leistungsverpflichtungen der CSS Sicherheitsdienst GmbH nebst ihrer Haftung für einfache Fahrlässigkeit, ohne dass der Auftraggeber von der Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist.

(II) Die CSS Sicherheitsdienst GmbH behält sich das Recht vor, bei nicht fristgerechter Zahlung seine Leistung ohne Ablehnungsdrohung einzustellen. Weiterhin kann CSS Sicherheitsdienst GmbH ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn Ihm die Leistung durch bauliche, persönliche oder gesellschaftliche Gründe nicht mehr zumutbar erscheinen.

12. Loyalitätsklausel

(I) Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Mitarbeiter, die die CSS Sicherheitsdienst GmbH zur Erledigung ihrer Sicherheitsaufgaben im Betrieb des Auftraggebers einsetzt, sowie Verwaltungs- und Führungspersonal der CSS Sicherheitsdienst GmbH, welches mit der Durchführung des Auftragsverhältnisses befasst ist, während der Laufzeit des Vertrages und zwölf Monate nach Beendigung des Vertrages abzuwerben und/oder für Aufgaben in seinem Unternehmen einzusetzen.

(II) Verstößt der Auftraggeber schuldhaft gegen die Bestimmungen des Absatz I, so ist er verpflichtet, der CSS Sicherheitsdienst GmbH für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine von dem Auftragnehmer nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe, deren Angemessenheit im Streitfall durch das zuständige Gericht zu überprüfen ist, zu zahlen.

13. Haftung und Haftungsbegrenzung

(I) Die Haftung der CSS Sicherheitsdienst GmbH für Sach- und Vermögensschäden ist in Fällen leicht fahrlässiger Schadensverursachung durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen auf den durch Haftpflichtversicherungsschutz des Unternehmens gedeckten Schaden i. H. V 3.000.000,00 € pauschal, für Sach- und Vermögensschäden bei Abhandenkommen bewachter Sachen im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden (max. 3x pro Versicherungsjahr) i. H. v. 20.000,00 € beschränkt. Die Haftung für sonstige Fälle der schuldhaften Verursachung von Sach- und Vermögensschäden bleibt unberührt.

(II) Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, der CSS Sicherheitsdienst GmbH unverzüglich Gelegenheit zu geben, alle erforderlichen Feststellungen zur Schadensverursachung, zum Schadensverlauf und zur Schadenshöhe selbst oder durch Beauftragte zu treffen. Schadensaufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seinen vorstehenden Verpflichtungen nicht oder nicht unverzüglich nachkommt, gehen zu seinen Lasten.

(III) Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(IV) Soll die CSS Sicherheitsdienst GmbH zur Durchführung der vertragsgemäßen Leistung ein Kraftfahrzeug des Auftraggebers benutzen, ist der Auftraggeber verpflichtet, für das Kraftfahrzeug eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von höchstens € 500,- auf eigene Kosten abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Die Haftung der CSS Sicherheitsdienst GmbH für an dem Kraftfahrzeug des Auftraggebers verursachte Schäden ist auf diese vereinbarte Selbstbeteiligung sowie den etwaigen Verlust eines Schadensfreiheitsrabatts beschränkt. Vorstehendes gilt auch dann, wenn der Auftraggeber seiner Pflicht zum Abschluss einer Vollkaskoversicherung nicht nachgekommen ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit der Vollkaskoversicherer aufgrund einer Pflichtverletzung nach Maßgabe der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung in der jeweils aktuellen Fassung von seiner Leistungspflicht ganz oder teilweise befreit ist und die CSS Sicherheitsdienst GmbH dies zu vertreten hat.

(V) Der Auftraggeber sichert der CSS Sicherheitsdienst GmbH zu, keine General- oder Hauptschlüssel zu übergeben, sofern dies zur Ausführung der Dienstleistung nicht zwingend erforderlich ist. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, so haftet die CSS Sicherheitsdienst GmbH bei einem Verlust dieses Schlüssels, den er zu vertreten hat, nur für den Schaden, der durch den Verlust des erforderlichen Schlüssels eingetreten wäre.

(VI) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die von der CSS Sicherheitsdienst GmbH abgeschlossene Haftpflichtversicherung den Auftraggeber nicht davon befreit, eine eigene Sachversicherung abzuschließen.

14. Mängelanzeige und Anzeige von Schadensersatzansprüchen

(I) Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes (etwa Nichtantritt des Dienstes, Verspätungen, Schlechterfüllung der vereinbarten Sicherheitsdienstleistungen, etc.) beziehen, sind unverzüglich nach Feststellung fernmündlich und anschließend schriftlich der Geschäftsleitung der CSS Sicherheitsdienst GmbH zwecks Abhilfe mitzuteilen.

(II) Wiederholte oder grobe Verstöße in der Ausführung des Dienstes berechtigen nur dann zur fristlosen Kündigung des Vertrages, wenn das Unternehmen nach schriftlicher Benachrichtigung nicht in angemessener Frist – spätestens innerhalb von sieben Werktagen – für Abhilfe sorgt.

(III) Soweit der Auftraggeber es schuldhaft unterlässt, den Mangel gegenüber der CSS Sicherheitsdienst GmbH anzuzeigen, ist eine Geltendmachung von Mängelansprüchen ausgeschlossen.

(IV) Unbeschadet der Regelung unter Absatz (I), (II) und (III) kann innerhalb einer Frist von 14 Tagen, nachdem der Anspruchsberechtigte, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber der CSS Sicherheitsdienst GmbH geltend gemacht werden. Kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht bestimmt werden, so ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach geltend gemacht wird. Schadensersatzansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen.

(V) Nach Ablauf der Frist kann ein Schadensersatzanspruch nur geltend gemacht werden, wenn der Auftraggeber ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

(VI) Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, der CSS Sicherheitsdienst GmbH unverzüglich Gelegenheit zu geben, alle erforderlichen Feststellungen zur Schadensverursachung, zum Schadensverlauf und zur Schadenshöhe selbst oder durch Beauftragte zu treffen. Schadensaufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seinen vorstehenden Verpflichtungen nicht oder nicht unverzüglich nachkommt, gehen zu seinen Lasten.

15. Gerichtliche Geltendmachung von Haftungsansprüchen

Der Schadensersatzanspruch erlischt ferner, wenn ihn der Auftraggeber im Falle der Ablehnung durch die CSS Sicherheitsdienst GmbH oder deren Versicherungsgesellschaft nicht binnen drei Monaten nach Ablehnung gerichtlich geltend macht.

16. Zahlung des Entgelts

(I) Der Auftraggeber verpflichtet sich das Entgelt für Leistungen - soweit nichts anderes vereinbart wurde – binnen 14 Tage zu zahlen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes ergibt, gelten die dort angegebenen Vergütungsbedingungen (Preise, Fälligkeiten usw.).

(II) CSS Sicherheitsdienst GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist CSS Sicherheitsdienst GmbH berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur Höhe der vereinbarten Vergütung zu verlangen.

(III) Die CSS Sicherheitsdienst GmbH ist berechtigt, Rechnung auf elektronischem Wege per E-Mail zu stellen, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht einer elektronischen Rechnungsstellung ausdrücklich. Der Auftraggeber gibt der CSS Sicherheitsdienst GmbH zum Zwecke der elektronischen Rechnungsstellung eine E-Mail-Adresse bekannt, an die die CSS Sicherheitsdienst GmbH die Rechnung versendet. Der Auftraggeber hat für die Erreichbarkeit der angegebenen E-Mail-Adresse Sorge zu tragen und der CSS Sicherheitsdienst GmbH eine Änderung der zur Rechnungsstellung anzusprechenden E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen. Die CSS Sicherheitsdienst GmbH bleibt zudem jederzeit berechtigt, die Rechnung auf Papier postalisch zu übermitteln.

(IV) Änderungen der für die Rechnungslegung erforderlichen Daten hat der Auftraggeber der CSS Sicherheitsdienst GmbH unverzüglich mitzuteilen.

(V) Der Auftraggeber ist nur zur Aufrechnung unstrittig oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen berechtigt.

(VI) Mit Ablauf der Zahlungsfristen gem. Einzelauftrag/Vertrag oder Absatz I oder II dieser Regelung kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Die Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Auftragnehmer behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.

(VII) Wird die CSS Sicherheitsdienst GmbH über den ursprünglichen Auftrag hinaus mit weiteren Zusatzleistungen beauftragt, bedarf dies der Schriftform.

(VIII) Sofern zur Rechnungslegung Leistungsnachweise seitens der CSS Sicherheitsdienst GmbH zu erbringen sind, gelten diese als vollständig und richtig, wenn der Auftraggeber nicht binnen zwei Tagen ab deren Zugang berechtigte Einwendungen gegenüber der CSS Sicherheitsdienst GmbH in Textform erhebt. Sofern der Auftraggeber besondere Angaben (Bestellnummer, etc.) auf der Rechnung für seine Geschäftsprozesse benötigt, müssen die Angaben der CSS Sicherheitsdienst GmbH vor Rechnungsstellung mitgeteilt werden. In Fällen nicht rechtzeitiger Mitteilung ist der Auftraggeber nicht berechtigt wegen fehlender Angaben Zahlungen zurückzuhalten.

(VIIII) Die Dienstleistungen der CSS Sicherheitsdienst GmbH werden mindestens mit dem Entgelt berechnet, welches ihr für einen Einsatz von 5 Stunden zustünde (Mindesteinsatz pro gestellte Einsatzkraft).

17. Preisänderung

(I) Im Falle der Veränderung/Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohn- und/oder Lohnnebenkosten, insbesondere durch Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge ist die Vergütung um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohn- und/oder Lohnnebenkosten und sonstigen o.g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben

18. Vertragslaufzeit

(I) Der Vertrag ist von dem Zeitpunkt an verbindlich, zu dem Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung zugeht.

(II) Der Vertrag (oder auch Angebot mit Auftragsbestätigung) ist generell unbefristet, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Wird er nicht drei Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres gekündigt, so verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr und danach wieder um ein weiteres Jahr, usw..

(III) Kündigungen bedürfen der Schriftform.

(IV) Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder –Gegenstandes kann das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

(V) Die ganz oder teilweise Stornierung von bestätigten Aufträgen durch den Geschäftspartner ist für diesen bis vier Wochen vor dem von der CSS Sicherheitsdienst GmbH bestätigten Beginn der Dienstleistung kostenfrei möglich. Danach werden folgende Stornogebühren fällig:

bis 14 Tage vor Vertragsbeginn 25 %

bis 7 Tag vor Vertragsbeginn 50 %

Stornierung am Tag des Vertragsbeginns 100 %

19. Gerichtsstand und Erfüllungsort

(I) Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.

(II) Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der bei Vertragsabschluss gültige Sitz der CSS Sicherheitsdienst GmbH, soweit der Vertragspartner Unternehmer/Kaufmann ist. Diese Gerichtsstand-Vereinbarung gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass

  1. Die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsabschluss ihren Sitz, Wohnort und/oder gewöhnlichen Aufenthaltsort verlegt
  2. Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden

Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

(III) Abweichend von der vorstehenden Gerichtsstandsvereinbarung ist die CSS Sicherheitsdienst GmbH  auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

20. Information zur Verbraucherstreitbeilegung

Die CSS Sicherheitsdienst GmbH wird mangels gesetzlicher Verpflichtung nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilnehmen.

21. Datenschutz/Verschwiegenheitsklausel

(I) Für den Datenschutz gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), vor allem die §§ 27 ff. BDSG für nicht-öffentliche Stellen in seiner jeweils gültigen Fassung.

(II) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche Informationen, die ihm vom Auftraggeber im Rahmen der Auftragserfüllung anvertraut oder bekannt werden, vertraulich zu behandeln und hierüber gegenüber Dritten Stillschweigen zu wahren. Diese Verschwiegenheitsverpflichtung erstreckt sich insbesondere auf

  1. die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vom Auftraggeber sowie seine Absichten, Objekte, Planungen und internen Verhältnisse und Verträge;
  2. die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und Daten der Angestellten, Kunden und Geschäftspartner des Auftraggebers;
  3. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Die Verschwiegenheitsverpflichtung erstreckt sich auf sämtliche Unterlagen, Arbeits- und Rahmenverträge, Zusatzvereinbarungen, sowie sonstige betriebsinterne Geschäftspapiere und Belege. Der Auftragnehmer verpflichtet sich des Weiteren, geschützte personenbezogene Daten nicht unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Insbesondere gilt § 5 BDSG (Datengeheimnis).

22. Sonstiges

(I) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

(II) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise aufgrund der Abweichung von Bestimmungen unwirksam sein oder werden, die nicht dem Schutze des Vertragspartners dienen, wird die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

(III) Die CSS Sicherheitsdienst GmbH ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn auf Seiten des Auftraggebers Zahlungsunfähigkeit eintritt, dieser Insolvenz anmeldet, eine Insolvenzanmeldung unmittelbar bevorsteht oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde. Gleiches gilt für den Fall, dass sich der Auftraggeber mit mehr als zwei aufeinander folgenden Monaten mit der Zahlung des vereinbarten Entgelts oder mit einem Gesamtbetrag in Höhe von zwei Monatsentgelten in einem Zeitraum von über zwei Monaten in Verzug befindet.

(IV) Die Parteien verpflichten sich, Informationen, insbesondere unternehmensbezogene oder personenbezogene Daten, die sie unmittelbar oder mittelbar im Rahmen der Vertragsbeziehung von der jeweils anderen Partei erlangen, vertraulich zu behandeln. Sie werden Informationen Dritten nicht zugänglich machen und ausschließlich zu vertraglich vorgesehenen Zwecken verwenden. Eine weitergehende Verwendung von Informationen oder ihre Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei

(V) Bei Tod des Auftraggebers oder Umwandlung einer juristischen Person tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den Schutz der Person des Auftraggebers, abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung des Unternehmens wird der Vertrag nicht berührt.

(VI) Sämtliche Kosten der Durchführung des Vertrages (z.B. öffentliche Abgaben, Gebühren o.ä.) hat der Kunde auf Nachweis der Entstehung der Kosten durch CSS Sicherheitsdienst GmbH zu tragen. Sofern während und/oder nach Abwicklung des Vertrages Kosten im Zusammenhang und im Hinblick auf die Durchführung des Auftrages entstehen, für die im Außenverhältnis CSS Sicherheitsdienst GmbH und der Kunde als Gesamtschuldner haften, hat der Kunde diese Kosten in voller Höhe zu tragen und den Auftragnehmer auf erstes Anfordern von einer Inanspruchnahme Dritter freizustellen.

Stand 01.01.2023